Den günstigsten Parkplätzen auf der Spur...

Die wunderbare Welt der Katalogsprache

Meine treuen Blog-Leser,

jeder, der schon mal einen Urlaub aus dem Katalog gebucht hat, weiß Bescheid: viele Formulierung sind verdammt mehrdeutig! So ist ein Direktflug nicht zwangsläufig ein Nonstop-Flug zum Urlaubsziel, es heißt lediglich, dass man den Flieger nicht wechseln muss, Zwischenlandungen sind aber schon möglich. Ein Zimmer zur Meeresseite garantiert wiederum keinen Blick aufs Meer und ein kontinentales Frühstück enthält lediglich Brot, Butter, Marmelade und Kaffee. Am schönsten finde ich die Formulierung: “Für Gäste, die gerne unabhängig sein möchten”, was soviel bedeutet wie: dort gibt es nichts, weder Einkaufsmöglichkeiten noch Verkehrsanbindung. Also, sooo unabhängig kann man gar nicht sein wollen!

Aber, ohne Ende übertreiben dürfen die Reiseveranstalter in ihren Katalogbeschreibungen zum Glück auch nicht. So urteilte das Amtsgericht Köln aktuell, dass man z.B. Entschädigung verlangen darf, wenn der Reiseveranstalter mit blauen, klaren Meerwasser wirbt, dieses aber in Wirklichkeit braun und trübe ist. In dem aktuellen Fall wurde im Katalog mit übertrieben bearbeiteten Bildern geworben. Zwar könne die Qualität des Wassers nicht beeinflußt werden, aber dies gestattet nicht, mit unwirklichen Fotos zu werben. Also, lasst Euch keine Äpfel als Birnen verkaufen ;)

Für preiswertes Parken am Flughafen schaut Euch mal die Seite von www.preiswerter-parken.de! Hier könnt Ihr Euch einen Gutschein für Parken auf den Airparks Parkplätzen in Düsseldorf und Frankfurt sichern. Damit könnt Ihr ohne Vorausbuchung zum Winterspecialpreis parken. Das ist günstig Parken auch für Spontanentschlossene!

Liebe Grüße, Euer Matthew

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Eintrag in Allgemein, Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA) |

 

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